Abfallgebühren
Es gibt eine einheitliche Gebühr für jede Tonnengröße. Eine Unterscheidung zwischen einer Gebühr für privat genutzte Restabfallbehälter und andere als private Nutzung sowie zwischen Grund-und Leistungsgebühr existiert nicht.
Die jährliche Abfallgebühr umfasst 26 Restabfall-Leerungen. Durch eine sorgfältige Abfalltrennung können Sie Leerungen einsparen. Bitte beachten Sie, dass nur die eingesparten Entleerungen des Restabfallbehälters berücksichtigt werden. Bei 12 Leerungen werden Ihnen 14 eingesparte Leerungen auf die Abfallgebühr des Folgejahres angerechnet. Jede zusätzliche Leerung (z. B. die 13. oder 14.) verringert die Anzahl der Einsparungen entsprechend. In Jahren mit Kalenderwoche 53 kann es ausnahmsweise 27 Leerungsmöglichkeiten geben. Für die maximale Einsparung von 14 Leerungen dürfen auch dann nur 12 Leerungen genutzt werden. Für die Einsparungen gelten die untenstehenden Rückvergütungssätze.
Weitere Informationen finden zu den Abfallgebühren unter unseren Häufig gestellten Fragen.
Abfallgebühren ab 1. Januar 2026
| Behältergröße | Gebühr |
| 60 Liter | 240,84 € |
| 80 Liter | 321,12 € |
| 120 Liter | 475,08 € |
| 240 Liter | 917,16 € |
| 360 Liter | 1.316,52 € |
| 1.100 Liter | 4.022,76 € |
| 5.000 Liter | 18.285,48€ |
Rückvergütungen pro nicht in Anspruch genommener Entleerung
| Behältergröße | Rückerstattung |
| 60 Liter | 7,15 € |
| 80 Liter | 9,54 € |
| 120 Liter | 14,05 € |
| 240 Liter | 26,84 € |
| 360 Liter | 37,97 € |
| 1.100 Liter | 116,03 € |
| 5.000 Liter | 527,43 € |
Rückerstattung:
Bestehen bleibt die Möglichkeit der Rückvergütung. Wer seine schwarze Tonne nicht zur Leerung rausstellt, kann Gebühren sparen: Für nicht in Anspruch genommene Entleerungen des Restabfallbehälters wird die Gebühr anteilig rückerstattet. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf die Abfallgebühren des Folgejahres und wird mit diesen verrechnet. Von 26 möglichen Entleerungen pro Kalenderjahr kann auf bis zu 14 verzichtet werden.
Zusätzlicher Restabfallsack:
Falls andererseits der vorhandene Restabfallbehälter einmal nicht ausreicht, kann in den Rathäusern ein zusätzlicher Restabfallsack zum Preis von 7,30 Euro gekauft werden.
Biobehälter
Die Gebühr für einen zusätzlichen 80 Liter Biobehälter beträgt 7,07 € und für einen zusätzlichen 240 Liter Biobehälter 21,21 € im Monat.