Was darf in die Biotonne
Das darf in die Biotonne
- Gemüse- und Obstabfälle
- Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen
- Speiseabfälle
- Kaffeefilter (keine Kaffeekapseln)
- Teebeutel aus Papier
- Blumenabfälle/ -erde
- Gartenabfälle
- Rasenschnitt
- Unkraut, Laub, Stauden, Zweige
- Hornspäne, Haare, Federn
- Küchentücher (Zellstoff)
- Papier, Pappe (zum einwickeln)
- Holzabfälle (unbehandelt)
Was darf nicht in die Biotonne
- Kompostierbare Biobeutel
- Plastikbeutel
- Glasbehälter
- Speisefette und -öle
- Getränkeverpackungen
- Medikamente
- Hygieneartikel
- Windeln
- Textilien
- Blumentöpfe
- Staubsaugerbeutel
- Asche
- Straßenkehricht
- Haustierstreu (s. Abfall ABC)
- Zigarettenkippen
- Schnüre
- kompostierbare Biobeutel
Formulare
- Abmeldung von der AbfallentsorgungPDF, 222 kB
- Änderungsmitteilung - EigentümerwechselPDF, 241 kB
- Anmeldung zur AbfallentsorgungPDF, 242 kB
- Anmeldung zur Abfallentsorgung - EigentümererklärungPDF, 207 kB
- Antrag auf Befreiung von der Zuteilung eines BioabfallbehältersPDF, 204 kB
- Antrag auf Bildung einer Abfallgemeinschaft (Nachbarschaftstonne)PDF, 243 kB
- Antrag auf gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke aufgrund häuslicher PflegePDF, 225 kB
- Antrag auf Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln bzw. StoffwindelnPDF, 151 kB
- BehälteränderungPDF, 219 kB
- Eigentümererklärung einer saisonalen BiotonnePDF, 207 kB
- Erteilung eines wiederkehrenden SEPA-LastschriftmandatsPDF, 120 kB
- Information zu BaustellenabfällePDF, 662 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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