Tierseuchen
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Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Teile des Landkreises Ansbach vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt
Der westliche Teil des Landkreises Ansbach ist ab 2. Februar 2019 aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg zum offiziellen Sperrgebiet erklärt worden. Von dieser für Menschen ungefährlichen Krankheit sind insbesondere Tierhaltungen mit Rindern, Schafen und Ziegen betroffen. Die Übertragung zwischen den Tieren erfolgt in der Regel über Stechinsekten.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.Verdacht einer Tierseuche »
Ist der Verdacht des Ausbruchs einer Tierseuche angezeigt worden oder sonst dem Veterinäramt zur Kenntnis gelangt, so hat der Amtstierarzt zu ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen hat der Amtstierarzt sein Gutachten darüber abzugeben, ob durch den Befund der Ausbruch der Seuche festgestellt oder der Verdacht eines Seuchenausbruchs begründet ist und welche besonderen Maßregeln zur Bekämpfung der Seuche erforderlich scheinen.
Organisation und Durchführung staatlicher Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen wie z.B. Maul- und Klauenseuche, klassische Schweinepest, Leukose, Brucellose, Tuberkulose, BHV 1 sind unsere Aufgaben.
Wir koordinieren und kontrollieren staatliche Sanierungsverfahren gegen leicht übertragbare und wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen wie BHV1 und Aujeszkysche Krankheit durch Verwaltung der Verfahrensdaten. Wir wirken bei Tierseuchenstatistiken nach regelmäßiger Auswertung der Untersuchungsergebnisse mit (z.B. BHV1 und Aujeszkysche Krankheit).
Der Amtstierarzt / die Amtstierärztin des Veterinäramtes schätzt die Höhe der nach dem Tierseuchengesetz vom Staat für Tierverluste zu gewährenden Entschädigungen, er / sie überprüft Anträge auf Beihilfe für Tierverluste und leitet diese an die Bayerische Tierseuchenkasse weiter. Unter: (www.btsk.de) erfahren Sie unter anderem, für welche Tierkrankheiten unter welchen Bedingungen die Tierseuchenkasse Beihilfe für Tierverluste zahlt.Vollzug des Tierseuchennotfallplans.
weitere Inforamtionen »
Vollzug des Tierseuchennotfallplans
Organisation und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch leicht übertragbarer Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche und Schweinepest auf Kreisebene, Einrichtung eines lokalen Krisenzentrums im Landratsamt.
Ausstellung von Gesundheitszeugnissen
Ausstellen von Gesundheitszeugnissen für Tiere für das Verbringen in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder die Ausfuhr in ein Drittland. Ausstellen von Gesundheitszeugnissen für Heimtiere im Reiseverkehr, für Wander-Schafherden sowie Bienenvölker, die an einen anderen Ort gebracht werden.
Kontrolle von Tierschauen, Märkten, Veranstaltungen ähnlicher Art, Einfuhrtieren aus Drittländern und aus EU-Ländern verbrachte Tiere
Überwachung der Belange des Tierseuchenrechts bei Tierschauen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art. Amtstierärztliche Untersuchung der Tiere beim Auftrieb auf Viehmärkte. Überwachung von Einfuhren von Tieren aus Drittländern und von aus EU-Ländern verbrachten Tieren.
Tierkennzeichnung
Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.
Formulare zum Thema Veterinärwesen »
Datenschutzhinweis
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz der einzelnen Fachbereiche finden Sie hier.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen. Wir bieten unsere Formulare in aller Regel in zwei Anzeigevarianten an: im Java-Format und/oder als PDF
Bitte beachten Sie, dass Formulare als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Infoblatt freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 65 kB)
Anmeldung freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 215 kB)
Checkliste Biosicherheit freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 488 kB)
Checkliste Klinische Untersuchung freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 504 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Aktionplan Schwänzekupieren beim Schwein
Ablaufplan und Risikoanalyse mit Erhebungsbogen (PDF, 419 kB)
Tierhaltererklärung Schwanzkupieren bei Schweinen (PDF, 46 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Blauzungenkrankheit
Tierhalteerklärung - Ungeimpfte Rinder aus Sperrgebiet (PDF, 45 kB)
Tierhaltererklärung als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (PDF, 3,7 MB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.EU-Hygienepaket
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Ferkelbetäubung bei der Kastration
Antrag auf Sachkundnachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofloran bei der Ferkelkastration (PDF, 585 kB)
Merkblatt für Tierärzte - Anleitung Praxisphase (PDF, 22 kB)
Regierung von Oberfranken - Anerkennung von Sachkundelehrgängen
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Fische
Antrag zum Vollzug der Fischseuchenverodnung (PDF, 58 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.Notschlachtung
Anlage 8 Begleitschein Notschlachtung (PDF, 44 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Tierarzneimittel
Tierschutz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 des Tierschutzgesetzes (PDF, 157 kB)
Beschwerde über Tierhaltung (PDF, 247 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Transport von lebenden Tieren
Anmeldeformular zur Verbringung von Nutztieren innerhalb der Europäischen Union (PDF, 137 kB)
Erklärung des Lebensmittelunternehmers (PDF, 391 kB)
Transport von lebenden Tiere - Transportbedingungen England (ab 01.01.2021) (PDF, 207 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Anschrift und Öffnungszeiten »
Sachgebiet 81 - Veterinäramt
91522 Ansbach
Fax: (0981) 468-8009
E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
Ins Adressbuch exportieren
Besucherinnen und Besucher des Dienstgebäudes in der Crailsheimstraße 64 bitten wir am Eingang des Gebäudes zu warten. Sie werden zu Ihrem vereinbarten Termin von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Eingang abgeholt.
Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation und um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Für Fragen speziell zur Umsetzung des Aktionsplanes in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes jeweils Dienstags in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr gerne zur Verfügung!