Vertragsnaturschutzprogramm
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Im flächenmäßig größten Landkreis Bayerns werden ca. 3.000 Flächen mit einer Größe von insgesamt knapp 4.000 ha im sog. Vertragsnaturschutzprogramm gefördert (Stand 31.12.2017).
Was ist dieses „Vertragsnaturschutzprogramm“ eigentlich?
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind (extensive Landwirtschaft). Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens fünf Jahre.
Weitere Informationen »
Wer kann an diesem Vertragsnaturschutzprogramm teilnehmen?
Antragsberechtigt sind:
• Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten
• Sonstige Landbewirtschafter und Jagdgenossenschaften, die eine landwirtschaftlich genutzte, bzw. nutzbare Fläche (einschließlich Teichfläche) von min. 0,30 ha selbst bewirtschaften/pflegen.
• Landwirtschaftspflegeverbände, anerkannte Naturschutzverbände
Öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften wie Landkreise und Gemeinden, sowie Teilnehmergesellschaften können nicht am Vertragsnaturschutzprogramm teilnehmen.
Welche Flächenkriterien sind zu beachten?
Die Flächen sollten vorrangig, innerhalb einer der folgenden naturschutzfachlich definierten Gebietskulissen liegen:
• Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1,2,3 oder 5 BNatschG und nach Art. 23 Abs. 1 Nr. 1,3,4 oder 5 BayNatschG liegen.
• Flächen in den Nationalparken Berchtesgaden und Bayerischer Wald, auf schutzwürdigen Flächen in Biosphärenreservat, in Naturschutzgebieten, in FFH- und Vogelschutzgebieten
• Feuchtwiesen im Sinne des § 23 Abs. 5 BayNatschG
• Flächen mit FFH-Lebensraumtypen und –Arten
• Flächen des Bayerischen Biotopverbundes BayernNetzNatur
Der Förderwegweiser liefert Ihnen einen genauen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen einschließlich dem Vertragsnaturschutzprogramm in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Den Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) mit den Merkblättern und Maßnahmenübersichten zum Vertragsnaturschutzprogramm können Sie unter folgender Adresse aufrufen:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Förderwegweiser
Anschrift und Öffnungszeiten »
91522 Ansbach
Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation und um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.