Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei darf nur im Rahmen des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses bzw. nach Ausscheiden, mit einer Bescheinigung für welche Klasse die Dienstfahrerlaubnis erteilt war und über den Zeitraum der Gültigkeit, in einen EU-Kartenführerschein umzuschreiben.
Antragsunterlagen »
Antragsunterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des Dienstführerscheins bzw. Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kosten
Führerschein ohne Probezeit: 38,80 €
Kontakt und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle »
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Unsere Öffnungszeiten
Die Führerschein- und Zulassungsstellen des Landratsamtes Ansbach bleiben weiterhin für Kundenanfragen geöffnet.
In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung.
In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar.
Zeiten der Wartenummernausgabe (Ansbach)*
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
*Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen.
So kommen Sie zu uns: