Führerschein - Berufskraftfahrerqualifikation
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen. Die Qualifikation wird durch das erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Anschließend muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Besitzstandsregelung
Wer vor dem 10.09.2008 die D-Klassen erworben hat benötigt keine Grundqualifikation, eine Weiterbildung von 35 Std. ist jedoch seit 10.09.2013 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Wer vor dem 10.09.2009 die C-Klassen erworben hat benötigt keine Grundqualifikation, eine Weiterbildung von 35 Std. ist jedoch seit 10.09.2014 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Nachweis von Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation und Weiterbildung
Sowohl die erworbene Grundqualifikation als auch die Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem EU-Kartenführerschein in Spalte 12 hinter der jeweiligen C- und/oder D-Klasse nachgewiesen.
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen zur Eintragung der Schlüsselzahl einen Antrag bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Antragsunterlagen »
Antragsunterlagen
1 biometrisches Lichtbild 34 x 45 mm
Unterschrift für den Kartenführerschein
Kopie des bisherigen Führerscheins
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Bescheinigung der IHK über die erfolgreich abgelegte Prüfung bzw. 5 Weiterbildungen (Module) nach BrKfQG
Kosten
Eintrag der SZ 95: 28,60 €
Herstellung des neuen Kartenführerscheins: 10,00 €
Kontakt und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle »
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Unsere Öffnungszeiten
Die Führerschein- und Zulassungsstellen des Landratsamtes Ansbach bleiben weiterhin für Kundenanfragen geöffnet.
In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung.
In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar.
Zeiten der Wartenummernausgabe (Ansbach)*
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
*Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen.
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