Bauschutt- bzw. Bodenaushub (mineralische Abfälle)
Ansprechpartner
Genehmigung und Überwachung von Inertabfalldeponien
Telefon: (0981) 468-3211
Fax: (0981) 468-18 3211
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Teilsachgebietsleiter
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In Deutschland machen Bauschutt- und Bodenaushubabfälle fast 80% der gesamten Abfallmenge aus. Sie fallen vor allem bei Neubau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten an. Die anfallende Bausubstanz kann unbelastet und wieder verwendbar sein, sie kann aber auch sehr
unterschiedlich belastet sein. Ein gut geplanter und gezielter Rückbau mindert nicht nur die
Sonderabfallmenge und deren Entsorgungskosten, sondern leistet einen Beitrag zur
Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz.
Nachdem die Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind, hat die Verwertung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen Vorrang vor einer Beseitigung einen hohen Stellenwert.
Sofern eine Verwertung der Abfälle technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sind für die Beseitigung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen im Landkreis Ansbach die Gemeinden zuständig, die u.U. eine zugelassene Inertabfalldeponie bzw. Bauschuttdeponien zur Verfügung stellen.
weitere Informationen »
Bei Fragen können Sie sich direkt an Ihre zuständige Gemeinde oder an das Landratsamt
Ansbach wenden. Ob bzw. welche Gemeinde eine Inertabfalldeponie betreibt, kann ggf. beim Landratsamt Ansbach, SG 32, Teilsachgebiet Abfallrecht erfragt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 bis 22 KrWG, § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), §§ 1 ff. Deponieverordnung
Formulare und Merkblätter zum Thema Entsorgung von Bauschuttabfällen »
Asbestmerkblatt, Entsorgung von Baustellenabfällen, Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Gebäudebränden, Merkblatt Beprobung von Bauschutt und Boden, Rückbau von Gebäuden, Gleisschottermerkblatt;
Diese können hier heruntergeladen werden.
Anschrift und Öffnungszeiten »
Sachgebiet 32 - Gewerbe-, Jagd- und Abfallrecht
91522 Ansbach
Fax: (0981) 468-3019
E-Mail: stefan.breidenstein@landratsamt-ansbach.de
E-Mail: abfallrecht@landratsamt-ansbach.de ((Abfallrecht))
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation und um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.